Anspruch auf die Leistungen der SAPV – Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung – hat jeder gesetzlich Krankenversicherte, der die entsprechenden Bedingungen erfüllt (siehe Verordnung SAPV). Die Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung erfolgt durch Haus- oder Fachärzte/-ärztinnen und Krankenhäuser. Das Palliativteam rechnet direkt mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Zusätzliche Kosten für gesetzlich Versicherte entstehen nicht.
Die meisten Privaten Krankenkassen zahlen die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Privatversicherte sollten vorab mit ihrer Krankenkasse klären, ob die Leistungen übernommen werden. Den Privaten Krankenkassen werden die gleichen Kosten wie den Ersatzkassen in Rechnung gestellt.