Für die Verordnung der SAPV – Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung – ist das Formular Muster 63 notwendig. Das Ausstellen der Verordnung erfolgt entweder durch Krankenhäuser für 7 Tage oder von niedergelassenen Haus- oder Fachärzten/-ärztinnen für ca. 4 Wochen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch V §37b. Anspruch auf eine SAPV Versorgung hat jeder gesetzlich Versicherte, der die unten genannten Bedingungen erfüllt.
Folgende Kriterien müssen vorliegen:
- es muss eine unheilbare, fortschreitende Erkrankung vorliegen
- die Lebenserwartung muss auf Tage, Wochen oder wenige Monate reduziert sein
- die Erkrankung bedarf einer besonders aufwändigen Versorgung, die durch andere ambulante Dienstleister nicht abgebildet werden kann
- es muss ein komplexes Symptomgeschehen vorhanden sein
Folgende Symptome können vorliegen:
- ausgeprägte Schmerzsymptomatik
- ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik
- ausgeprägte gastroenterologische Symptomatik
- ausgeprägte ulzerierende Wunden oder Tumore
- ausgeprägte urogenitale Symptomatik
- ausgeprägte neurologische/ psychiatrische / psychische Symptomatik
- sonstiges komplexes Symptomgeschehen