Verordnung SAPV

Für die Verordnung der SAPVSpezialisierte Ambulante PalliativVersorgung – ist das Formular Muster 63 notwendig. Das Ausstellen der Verordnung erfolgt entweder durch Krankenhäuser für 7 Tage oder von niedergelassenen Haus- oder Fachärzten/-ärztinnen für ca. 4 Wochen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch V §37b. Anspruch auf eine SAPV Versorgung hat jeder gesetzlich Versicherte, der die unten genannten Bedingungen erfüllt.

Folgende Kriterien müssen vorliegen: 

  • es muss eine unheilbare, fortschreitende Erkrankung vorliegen
  • die Lebenserwartung muss auf Tage, Wochen oder wenige Monate reduziert sein
  • die Erkrankung bedarf einer besonders aufwändigen Versorgung, die durch andere ambulante Dienstleister nicht abgebildet werden kann
  • es muss ein komplexes Symptomgeschehen vorhanden sein
Folgende Symptome können vorliegen:  

  • ausgeprägte Schmerzsymptomatik
  • ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik
  • ausgeprägte gastroenterologische Symptomatik
  • ausgeprägte ulzerierende Wunden oder Tumore
  • ausgeprägte urogenitale Symptomatik
  • ausgeprägte neurologische/ psychiatrische / psychische Symptomatik
  • sonstiges komplexes Symptomgeschehen